Transparenz kann helfen, das Thema der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zu entmystifizieren. Ein Kommentar zu einem Beitrag aus dem Plenum.
Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten
Die Aufgaben der Betriebsräte sind in den letzten Jahren zahlreicher und anspruchsvoller geworden. Deshalb müssen die Arbeitsgrundlagen der Gremien angepasst und verbessert werden, wie z.B. bei den Freistellungen und der Hinzuziehung von betrieblichen und externen Sachverständigen. Darüber hinaus werden die Betriebsratsmitglieder nach dem neuen Gesetz-Entwurf bei ihrer Tätigkeit besser geschützt, ihre Rechte werden leichter durchsetzbar und auch ihre Vergütung wird angemessen neu geregelt. Die Basis ihrer Arbeit, der Betrieb, wird verstetigt. Betriebsräte erlangen mehr Rechtssicherheit bei Umstrukturierungen.
Beispiele/Links:
Betriebsratsvergütung: Eine Frage der Ehre?
Das Urteil des Bundesgerichtshofs von Dienstag (10.1.2023) zeigt einmal mehr auf, wie wenig die Vorschriften zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern in die moderne Zeit passen. Diese sind diskriminierend und müssen dringend angepasst werden.
Erweiterung von § 3 BetrVG ist sinnvoll
Die von der AG vorgeschlagene Erweiterung von § 3 BetrVG dahingehend, dass auch rechtsträgerübergreifende Gesamtbetriebsräte durch TV geschaffen werden können, ist äußerst sinnvoll.
Zurück in die Zukunft
In die Weimarer Reichsverfassung hatten Betriebsräte Verfassungsrang. Vielleicht ist es an der Zeit, dies als Anregung zu verstehen und das Grundgesetz entsprechend zu ergänzen.
Den Konflikt zwischen Betriebsratsamt und beruflicher Tätigkeit lösen
Der praktische Erfolg der Betriebsratsarbeit bei der Vertretung der Interessen der Beschäftigten hängt nicht nur, aber auch von den Arbeitsgrundlagen und Arbeitsbedingungen des Betriebsrats und seiner Mitglieder ab.