Umgang mit Beiträgen/Spielregeln

Der AuR-Blog ist eine Diskursplattform zum Gesetzentwurf des DGB für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz. Den Gesetzentwurf „Betriebliche Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert“ hat eine Gruppe von Wissenschaftler*innen und Gewerkschafter*innen unter der Leitung von Dr. Thomas Klebe auf Initiative des vormaligen DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann erarbeitet. Im Blog stellen wir den Gesetzentwurf ausführlich dar und laden zur Diskussion ein.

Dabei interessieren wir uns nicht nur für die Meinung der Fachleute aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Verbänden. Ebenso willkommen und erwünscht sind Beiträge aus der betrieblichen Praxis, der Politik und anderen wissenschaftlichen Disziplinen, die den Diskurs befruchten.

Der AuR-Blog ist eine Diskursplattform zum Arbeitsrecht. Hier tauschen sich Fachleute aus Wissenschaft und Justiz, Anwaltschaft und Verbänden, sowie rechtlich und politisch interessierte Laien über Aspekte des Arbeitsrechts aus. Ausgangspunkt ist das deutsche Arbeitsrecht. Zudem haben wir die internationale Ebene, die betriebliche Praxis und politische Ansätze im Blick. Beiträgen aus wissenschaftlichen Schwesterdisziplinen, die Erkenntnisse für das Arbeitsrecht liefern, stehen wir offen gegenüber.

Wir verstehen uns als Schnittstelle zwischen Fachleuten, die sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit dem Arbeitsrecht beschäftigen und dem Diskurs der interessierten Öffentlichkeit. Wir haben den Anspruch, politische Prozesse durch fundierte Meinungsbildung zu beeinflussen.

Wir freuen über, wenn sie bei uns einen Artikel einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir die Artikel unter einer Creative Commons-Lizenz (CC BY-SA) veröffentlichen.

Mehr über uns und unsere Arbeit erfahren Sie unter Wer sind wir?.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen beantworten wir hier:

Welche Art von Artikeln ist für den AuR-Blog interessant?

Besonders interessiert sind wir an lesbaren und originellen Berichten, Analysen und Kommentaren zu aktueller Rechtsprechung, Gesetzgebungsvorhaben, tariflichen und betrieblichen Innovationen oder anderen aktuellen Entwicklungen.

Hilfreich ist, wenn Sie kurz erläutern, warum das Thema, über das Sie schreiben wollen, relevant ist und welchen Bezug Sie dazu haben.

Was ist der Unterschied zwischen einem Blogbeitrag und einer wissenschaftlichen Arbeit?
Die Lesegewohnheiten im digitalen Bereich unterscheiden sich erheblich von denen im Printbereich. Die Aufmerksamkeit schwindet schneller, lange Texte erfasst das Auge am Monitor schlechter. Deshalb ist es besonders wichtig, den Text zugänglich zu gestalten. Also keine umfangreiche Einführung, sondern direkt zum Kern der Sache. Es muss sofort klar werden, warum es sich lohnt, den Text zu lesen.

Durch eine stringente Argumentation und Zwischenüberschriften ist zudem gewährleistet, dass der Text tatsächlich bis zum Ende gelesen wird.

Wie lang darf mein Text sein?
Es gibt keine Vorgabe für eine bestimmte Mindestlänge. Allerdings sollen Beiträge im AuR-Blog nicht mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) enthalten. Wenn der Artikel diese Grenze deutlich übersteigt, kann es sein, dass wir Sie bitten, den Artikel zu kürzen. Selbstverständlich sind auch kürzere Beiträge sehr willkommen.
Wird mein Artikel bearbeitet?

Ja, es kann sogar sein, dass wir erhebliche Änderungen im Text vornehmen, um ihn lesbarer zu machen. Dies ist kein Zeichen der Geringschätzung dem Text gegenüber, sondern ganz im Gegenteil: Wir nehmen diese Arbeit auf uns, damit der Inhalt klarer herauskommt und der Text komplett gelesen wird und damit die Aufmerksamkeit erzieht, die er verdient.

Den redigierten Text erhalten Sie selbstverständlich vorab zu Freigabe.

Was ist mit der Überschrift?

Überschriften sollen zum Lesen anregen. Dazu müssen sie packend sein und gleichzeitig verraten, worum es in dem Text gehen wird. Deshalb sollte die Überschrift kurz und prägnant sein (maximal 50 Zeichen). Die Unterüberschrift sollte ebenfalls prägnant, aber gleichzeitig aussagekräftig sein, beispielsweise das entscheidende Gericht enthalten (maximal 100 Zeichen).

Welche Frist ist zu beachten?

Anders als bei Printprodukten gibt es für den AuR-Blog als Online-Medium keine Deadline im eigentlichen Sinne. Bei manchen Themen, etwa einem Kommentar zu einer aktuellen Gerichtsentscheidung, ist die Zeit jedoch von erheblicher Bedeutung. Um die größtmögliche Reichweite zu erzielen, sollte der Beitrag erscheinen, wenn die Nachfrage am größten ist – also zum Beispiel an dem Tag, an dem eine Entscheidung verkündet oder die Gründe veröffentlich werden, oder am Tag danach.

Wie soll ich auf Quellen verweisen?

Gemäß den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis sind Behauptungen, die keine bloße Meinung darstellen, zu belegen. Sofern die Argumentation auf die Arbeiten (Ideen, Forschungsergebnisse etc.) anderer Personen zurückgreift, ist dies ebenfalls kenntlich zu machen. Gegebenenfalls werden wir Sie bitten, weitere Quellen hinzuzufügen oder eigene Vorschläge hierfür zu machen. Auch bezüglich der Quellen holen wir vor der Veröffentlichung ihre Freigabe ein. 

Fußnoten oder Endnoten sind möglich, aber wenn Sie auf Online-Ressourcen verweisen, verwenden Sie bitte Hyperlinks (cmd+k) und verweisen Sie auf den DOI, der sich von der URL der Website unterscheiden kann.

 

Was sind die Regeln für Originalität und Interessenkonflikte?

Eigentlich selbstverständlich: Wenn Sie einen Artikel unter ihrem Namen einsenden, müssen Sie ihn selbst geschrieben haben. Sie geben mit der Einsendung an, ob der Artikel zuvor veröffentlicht oder an anderer Stelle eingereicht wurde. Plagiate verbieten sich von selbst. Originalquellen von Texten, Ideen und Bildern sind anzugeben. Potenzielle Interessenkonflikte sind transparent zu machen. Auftragsarbeiten sind als solche offenzulegen.

Wie wird mein Profil aussehen?

Wir versuchen, die Profile unserer Autor:innen kurz zu halten: Name, Position, akademische Zugehörigkeit. Das Autor:innenprofil enthält ein Bild. Wir bitten Sie, uns ein lizenzfreies hochauflösendes Foto zuzusenden, das wir zu diesem Zweck verwenden können. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Urheberrecht besitzen oder die ausdrückliche Zustimmung des Fotografen besitzen.

 

Kann ich meinen Artikel im Verfassungsblog anderweitig veröffentlichen?

Sie könne Ihren Artikel an anderer Stelle erneut veröffentlichen, sofern dies mit den Veröffentlichungsregeln des zweitverwertenden Mediums vereinbar ist. Sofern der Artikel online erneut veröffentlicht wird, sollten sie darauf achten, dass ein Link zur Erstveröffentlichung gesetzt wird. Bei Zweitverwertung im Print sollte zumindest ein Hinweis erfolgen, wonach der Artikel zuerst auf dem AuR-Blog veröffentlicht wurde.

Kann ich ein VG-Wortpixel in meinen Text einbauen lassen?

Ja, schicken Sie uns einfach die Liste der VG-Wort-Pixel so, wie Sie sie bei METIS herunterladen (CSV-Format, idealerweise 100, damit sie lange halten), falls Sie dies noch nicht getan haben. Wir haben ein Tool, das jeder Ihrer Veröffentlichungen automatisch ein Pixel hinzufügt.

 

Wie reiche ich meinen Artikel ein?

Wenn Sie einen Artikel einreichen möchten, senden Sie diesen bitte als Textdokument an redaktion@aur-blog.eu.