Bei Euren Rückmeldungen auf unsere Meldung “Ein BetrVG für die Zukunft: Was fordert ihr?” habt ihr viele allgemeine Wünsche an ein neues BetrVG formuliert.

Ein Kollege fordert eine verständlichere Sprache im Gesetzestext. Paragrafen müssten so formuliert sein, dass sie klar und verständlich sind und wenig bis gar keinen Spielraum für Auslegungen zulassen. Es nerve, wenn man jeden Paragrafen erst in Kommentaren oder dicken Sachbüchern nachlesen müsse, um ihn zu verstehen.

Ein anderer schlägt vor, sich bei den gesetzlichen Änderungen an der Rechtsprechung zu orientieren. Daran ließe sich am ehesten sehen, wo das BetrVG Lücken aufweise oder zu viel Handlungsspielraum zulasse. Und diese müssten dann vor Gericht gefüllt bzw. begrenzt werden. Das Feld für Ansatzpunkte von Reformen sei weit. So würde der Betriebsrat z.B. zu spät oder gar nicht informiert und müsse sich Begleitung durch einen Sachverstand oder die Teilnahme an Fortbildungen erst erstreiten. Unklar sei auch, für wen der Betriebsrat zuständig sei und was er erfahren dürfe und was nicht.

Die Änderungen müssten echte »game changer« werden, um mehr Betriebsräte ins Boot zu holen und echte Veränderung im Sinne von Beteiligung zu ermöglichen, so eine Forderung. Dafür biete der Blog eine gute Möglichkeit, in Austausch zu kommen.

In vielen Punkten hat sich der BetrVG-Reformentwurf bereits an den Lücken/Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung orientiert und diese korrigiert, wie z. B. in § 74 Abs. 2 bis 4.