Demokratie im Betrieb

Der gesellschaftlichen Demokratie muss endlich auch eine Stärkung der industriellen folgen. Beschäftigte sind mündige Bürger, die ihre Eigenverantwortlichkeit und ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht am Betriebseingang bzw. mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags vollständig abgeben sollten. Deshalb sollen sie nach dem Entwurf z.B. eine Stunde pro Woche von ihrer Arbeit freigestellt werden (Demokratiezeit), um ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen und ihre betriebliche Situation zu erörtern. Gleichzeitig ist es wichtig, dass ihre Möglichkeiten, sich an betrieblichen Prozessen zu beteiligen und Einfluss zu nehmen, wie auch ihr Recht auf Meinungsäußerung gestärkt werden.

Beispiele/Links:

  • Demokratiezeit § 81 Abs. 5
  • Meinungsäußerungsfreiheit § 82a
  • Quorum Betriebsversammlung § 43 Abs. 3
  • Beschwerderecht §§ 84, 85
  • Beteiligung § 80 Abs. 2 und 3
Darf der Betriebsrat zur Europawahl aufrufen?

Darf der Betriebsrat zur Europawahl aufrufen?

Bei der Europawahl am 9. Juni geht es auch für die Beschäftigten um viel. Europa prägt unseren Alltag mehr, als viele denken und besonders im Bereich des Arbeitsrechts kommen viele Entscheidungen inzwischen aus Europa. Oft zum Vorteil der Beschäftigten. Verständlich, dass ein Betriebsrat die Belegschaft dazu ermutigen möchte, zur Wahl zu gehen. Aber darf er das?

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Mitbestimmung bei der Strategie?!

Mitbestimmung bei der Strategie?!

Massiven Abbau von Arbeitsplätzen kündigen aktuell viele Firmen an. Obwohl die Auswirkungen für die Beschäftigten existenziell sind, haben Betriebsräte keine effektiven Mittel, dem etwas entgegenzusetzen. Der Gesetzentwurf des DGB fordert deswegen eine Ausweitung der Beteiligungsrechte bei der strategischen Ausrichtung.

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Resolution: Reform und Stärkung der Mitbestimmung jetzt!

Resolution: Reform und Stärkung der Mitbestimmung jetzt!

Die letzte grundlegende Reform der betrieblichen Mitbestimmung – das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 – ist über 50 Jahre her. Die Rahmenbedingungen für Betriebsräte haben sich seitdem fundamental verändert. Die IG Metall fordert daher eine grundlegende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und eine Stärkung der Mitbestimmung auf allen Ebenen!

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Out of the box?

Out of the box?

Es stößt auf Interesse und Neugier, wenn man einen Beitrag liest, der gleich zu Beginn kritisiert, dass der Reformentwurf

– nur die Grundkonzeption der bisherigen 102-jährigen Betriebsverfassung fortschreibt,
– damit an der „gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit“ vorbeigeht, weil er keinen „gänzlich neuen Regelungsrahmen“ schafft

und der fordert, das bestehende Beteiligungssystem u.a. um Elemente der „direkten Partizipation der Arbeitnehmer“ zu ergänzen .

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