Und sie bewegt sich doch? Am 9. Mai hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Kommission beauftragt, bis Anfang Juli Vorschläge für die Regelung der Betriebsratsvergütung zu machen. Nach der BGH-Entscheidung vom Januar sei die betriebliche Praxis verunsichert.

von Dr. Thomas Klebe

Wie wahr! Endlich!

 

Eine Kommission ist noch kein Ergebnis, aber es bleibt die Hoffnung, dass die Vorschriften im BetrVG, die ca. 100 bzw. 50 Jahre alt sind, endlich für die Gegenwart tauglich gemacht und Betriebsratsmitglieder nicht länger benachteiligt werden.

 

Es ist höchste Zeit, dass sie, wie alle Beschäftigten, nach ihren Fähigkeiten und der wahrgenommenen Tätigkeit bewertet und eingruppiert werden.

 

Eine Ausweitung, eine völlige Neuentwicklung soll, so das Arbeitsministerium, nicht Gegenstand des Auftrags sein. Das ist aus meiner Sicht auch nicht erforderlich.

 

Kommission zur Betriebsratsvergütung ist hochrangig besetzt

 

37 Absatz 4 BetrVG war nach dem Willen des Gesetzgebers schon immer eine Untergrenze, die vor Benachteiligung schützen sollte.

 

Und Ehrenamtsprinzip sollte bedeuten: Keine Vorteile, keine Nachteile wegen der Betriebsratstätigkeit, also die oben beschriebene Eingruppierung.

 

Die Kommission wird geleitet vom Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Weitere Mitglieder sind die frühere Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt und der Juraprofessor Gregor Thüsing – eine wirklich illustere und kompetente Zusammensetzung.