Blog zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
Sie sind auf der Seite des AuR-Blogs gelandet. Hier diskutieren wir den Gesetzentwurf des Deutschen Gewerkschaftsbundes für ein neues Betriebsverfassungsgesetz.
Mit diesem Blog eröffnet Arbeit und Recht ein neues Forum für aktuelle Informationen, Austausch und Kontroversen zum Betriebsverfassungsrecht. Wir, die Unterstützer dieses Blogs, sind Verlag und Redaktion, Jurist*innen mit dem Anspruch auf offene Diskussion rund um Gesetzgebung, Rechtsprechung und Betriebspraxis. Wir verstehen diesen Blog zugleich als Gelegenheit, sich mit aktuellen Beiträgen an dieser offenen Diskussion zu beteiligen und zur Feder (oder auch zu moderneren Kommunikationsmedien) zu greifen, wenn es etwas gibt (hier modernisieren wir einen bekannten journalistischen Grundsatz) „anything that´s fit to blog.“ Dafür besteht auch aktuelle Veranlassung:
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Gesetzentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz
Über die Betriebsverfassung wird wieder einmal lebhaft diskutiert. Es geht um die Frage, ob die geltenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die überwiegend noch aus dem Jahr 1972 stammen, den heutigen Rahmenbedingungen gerecht werden. Kein Zweifel: Die Arbeitswelt und damit auch die Aufgaben der Betriebsräte in Industrie und Dienstleistungsunternehmen haben sich fundamental verändert. Von Management bei objectives über just in Time Production, Outsourcing, Flexibilisierung, kapazitätsorientierte Arbeitszeit, Matrixorganisation bis hin zu Internet, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Plattformökonomie – dies alles hatte der Gesetzgeber 1972 noch nicht im Blick. Deswegen hält der Deutsche Gewerkschaftsbund die Zeit für eine grundlegende Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung für gekommen und steht damit nicht alleine. Eine Arbeitsgruppe aus Juristinnen und Juristen hat diesen Ansatz aufgegriffen, Schwerpunkte evaluiert und ihre Denkanstöße gleich in die Form eines Gesetzentwurfs gekleidet, der seitdem die Fachöffentlichkeit beschäftigt. Die Autorinnen und Autoren vereinen Theorie und Praxis, akademische Lehre wie Prozesserfahrung vor nationalen wie vor Europäischen Gerichten und Beratung von Betriebsräten. Hier geht’s zum Gesetzentwurf.
Wie nicht anders zu erwarten, stoßen in der Diskussion über den Gesetzentwurf kontroverse Standpunkte aufeinander. Micha Klapp und Thomas Klebe erkennen in ihm eine zeitgemäße Weiterentwicklung des BetrVG, damit Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen die Ausrichtung der Unternehmen und Betriebe in Zeiten der digitalen Transformation und des ökologischen Umbaus mitgestalten können. Georg Annuß hält ihn dagegen für nicht gelungen und vermisst eine aus seiner Sicht notwendige Modernisierung. Offensichtlich kommen hier unterschiedliche Modernitätsbegriffe zum Ausdruck. Pars pro Toto erscheint die in dem Entwurf angestrebte Stärkung der Meinungsfreiheit für Klapp und Klebe als notwendig, für Annuß als diffus. Die Autoren verstehen ihren Entwurf jedenfalls als Anstoß für eine breit angelegte Debatte im Vorfeld der anstehenden Gesetzgebung und eröffnen für Theoretiker wie Praktiker gleichermaßen die Möglichkeit, sich auch mit unterschiedlichen, individuellen Ansätzen daran zu beteiligen.
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