Betriebsverfassungsgesetz

ChatGPT – KI und die Mitbestimmung

ChatGPT – KI und die Mitbestimmung

ChatGPT ist das neue Zauberwort. Diese neuartige KI beantwortet in Sekundenschnelle Fragen und schreibt Texte, die wie von Menschen geschrieben sind. Vielfältige Gefahren lauern für die Beschäftigten. Bisher gibt es kein explizites Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von KI. Der BetrVG-Reform-Entwurf will das ändern.

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Die Rolle von Gesamt- oder Konzernbetriebsräten bei der Betriebsratswahl

Die Rolle von Gesamt- oder Konzernbetriebsräten bei der Betriebsratswahl

Zwar schreibt das Betriebsverfassungsgesetz die Bildung von Betriebsräten vor (§ 1 BetrVG: „In Betrieben mit… werden Betriebsräte gewählt.“). Jedoch nimmt die Zahl der Menschen, die in Betrieben mit Betriebsräten arbeiten, ab. So arbeiteten im Jahr 2001 noch 50 % der Beschäftigten in Westdeutschland bzw. 41 % in Ostdeutschland in einem Betrieb mit Betriebsrat. 20 Jahre später war die Quote auf 39 % bzw. 34 % gesunken.

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Mitbestimmung bei Personalplanung und -bemessung

Mitbestimmung bei Personalplanung und -bemessung

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung sollen erheblich ausgeweitet werden. Hier soll es zukünftig ein echtes Mitbestimmungsrecht geben. Bei Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie bei der Gleichstellung ausländischer Beschäftigter sowie Eingliederung schwerbehinderter Menschen unabhängig von der Größe des Unternehmens.

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Echte Mitbestimmung bei Beschäftigungssicherung

Echte Mitbestimmung bei Beschäftigungssicherung

Bereits nach geltender Rechtslage kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Beschäftigungssicherung machen. Das geltende Gesetz nennt auch Beispiele, welche Maßnahmen dies sein können. Der Gesetzesentwurf greift diesen Katalog auf und ändert den Fokus hin zu mehr Beschäftigtenschutz der bereits vorhandenen Belegschaft. Über die Umsetzung der Vorschläge soll im Streitfall die Einigungsstelle entscheiden.

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