Das Thema Integration hat bei zu wenigen Betriebsräten einen angemessenen Stellenwert. Ein echtes Mitbestimmungsrecht könnte dies ändern.
Betriebsverfassungsgesetz
Vielfalt und Demokratie sind für uns unverhandelbar
Heute konstituiert sich der Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zum Thema Vielfalt im Betrieb haben auch der DGB und seine Einzelgewerkschaften konkrete Vorstellungen.
Transparenz bei der Betriebsratsvergütung
Transparenz kann helfen, das Thema der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zu entmystifizieren. Ein Kommentar zu einem Beitrag aus dem Plenum.
Virtuelle Betriebsversammlung – Verschiedene Meinungen und alle haben sie Recht
Virtuell oder in Präsenz? An dieser Frage scheiden sich seit Beginn der Corona-Pandemie die Geister, nicht nur beim Thema Betriebsversammlung. Der Reformvorschlag des DGB zum Betriebsverfassungsgesetz verbindet das Beste aus beiden Welten.
Betrieblicher Umweltschutz – Zeit für ein Update
Der Vorschlag des DGB gibt Betriebsräten Werkzeuge für den betrieblichen Umweltschutz in die Hand, um zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln. Denn die vorhandenen Werkzeuge reichen nicht aus.
Einführung mobiler Arbeit nur mit Beteiligung des Betriebsrats
Wenn es darum geht, wie mobile Arbeit konkret gestaltet wird, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Bei der Frage, ob Beschäftigte überhaupt mobil arbeiten dürfen, bleibt der Betriebsrat hingegen außen vor. Der Gesetzentwurf will dies ändern. Aus guten Gründen.
ChatGPT – KI und die Mitbestimmung
ChatGPT ist das neue Zauberwort. Diese neuartige KI beantwortet in Sekundenschnelle Fragen und schreibt Texte, die wie von Menschen geschrieben sind. Vielfältige Gefahren lauern für die Beschäftigten. Bisher gibt es kein explizites Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von KI. Der BetrVG-Reform-Entwurf will das ändern.
Oberste Priorität: Mehr Betriebsräte!
Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten werden durch Betriebsräte vertreten. Deshalb muss es leichter werden, sie zu gründen. Der DGB Entwurf macht hierzu Vorschläge.
Zwei historische „Kommentare“ zum Gesetzentwurf
Viele Forderungen des Entwurfs sind deutlich älter als dieser. Dies belegen Zitate von zwei großen Arbeitsrechtsgelehrten aus alter Zeit.
Betriebsratsvergütung: Eine Frage der Ehre?
Das Urteil des Bundesgerichtshofs von Dienstag (10.1.2023) zeigt einmal mehr auf, wie wenig die Vorschriften zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern in die moderne Zeit passen. Diese sind diskriminierend und müssen dringend angepasst werden.
Erweiterung von § 3 BetrVG ist sinnvoll
Die von der AG vorgeschlagene Erweiterung von § 3 BetrVG dahingehend, dass auch rechtsträgerübergreifende Gesamtbetriebsräte durch TV geschaffen werden können, ist äußerst sinnvoll.
Reform des § 54 BetrVG ist dringend nötig
Eine Ergänzung von § 54 BetrVG würde eine Vertretungslücke schließen, was angesichts der zunehmenden Machtlosigkeit einzelner Unternehmensleitungen äußerst wichtig wäre.
Zurück in die Zukunft
In die Weimarer Reichsverfassung hatten Betriebsräte Verfassungsrang. Vielleicht ist es an der Zeit, dies als Anregung zu verstehen und das Grundgesetz entsprechend zu ergänzen.
Wahlversammlungen – und warum man sie manchmal besser auslassen sollte
Nach dem Gesetzentwurf sollen Gewerkschaften das Recht bekommen, auch ohne Wahlversammlung durch das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand einsetzen zu lassen. Das erleichtert es der Belegschaft, einen Betriebsrat einzusetzen, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Demokratie, Zeit und Gleichstellung
Mitbestimmung hilft, strukturelle Ungleichheiten abzubauen. Doch es gibt Faktoren, die dazu führen, dass Frauen Mitbestimmung nicht gleichermaßen wahrnehmen. Nun gibt es einen interessanten Vorschlag, der helfen könnte, diese Ungleichheit zu beseitigen.
Die Rolle von Gesamt- oder Konzernbetriebsräten bei der Betriebsratswahl
Zwar schreibt das Betriebsverfassungsgesetz die Bildung von Betriebsräten vor (§ 1 BetrVG: „In Betrieben mit… werden Betriebsräte gewählt.“). Jedoch nimmt die Zahl der Menschen, die in Betrieben mit Betriebsräten arbeiten, ab. So arbeiteten im Jahr 2001 noch 50 % der Beschäftigten in Westdeutschland bzw. 41 % in Ostdeutschland in einem Betrieb mit Betriebsrat. 20 Jahre später war die Quote auf 39 % bzw. 34 % gesunken.
Den Konflikt zwischen Betriebsratsamt und beruflicher Tätigkeit lösen
Der praktische Erfolg der Betriebsratsarbeit bei der Vertretung der Interessen der Beschäftigten hängt nicht nur, aber auch von den Arbeitsgrundlagen und Arbeitsbedingungen des Betriebsrats und seiner Mitglieder ab.
Betriebsrat überwacht Einhaltung des Umweltschutzes
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, über die Einhaltung gewisser Rechtsvorschriften zu wachen. Hierunter sollen zukünftig auch die Vorschriften des Umweltschutzes fallen.
Einrichtung eines Umweltausschusses
Entsprechend der herausragenden Bedeutung des Umweltschutzes nicht nur insgesamt, sondern auch in den jeweiligen Betrieben, soll es in Zukunft in größeren Betrieben Umweltausschüsse geben.
Klimaschutz: Echtes Mitbestimmungsrecht notwendig
Der Klimaschutz ist die dringendste und schwierigste Herausforderung unserer Zeit. Soll die Sicherung der Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen gelingen, müssen die Betriebsräte zentral eingebunden werden. Der Gesetzentwurf fordert daher ein echtes Mitbestimmungsrecht.
Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte
Personenbezogene Daten sind in Zeiten der Digitalisierung bislang ungeahnten Gefahren ausgesetzt. Dies gilt auch für die Daten von Beschäftigten. Der Gesetzentwurf fordert daher ein echtes Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Bestellung und Abberufung von Datenschutzbeauftragten soll er mitbestimmen.
Mitbestimmung bei Personalplanung und -bemessung
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung sollen erheblich ausgeweitet werden. Hier soll es zukünftig ein echtes Mitbestimmungsrecht geben. Bei Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie bei der Gleichstellung ausländischer Beschäftigter sowie Eingliederung schwerbehinderter Menschen unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Berufsbildung: Echten Mitbestimmung wird ausgeweitet
Bei der Berufsbildung steht dem Betriebsrat bisher nur ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht zu. Der Gesetzentwurf weitet dieses auf die gesamte Berufsbildung aus.
Echte Mitbestimmung bei Beschäftigungssicherung
Bereits nach geltender Rechtslage kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Beschäftigungssicherung machen. Das geltende Gesetz nennt auch Beispiele, welche Maßnahmen dies sein können. Der Gesetzesentwurf greift diesen Katalog auf und ändert den Fokus hin zu mehr Beschäftigtenschutz der bereits vorhandenen Belegschaft. Über die Umsetzung der Vorschläge soll im Streitfall die Einigungsstelle entscheiden.