Digitalisierung und Transformation

Beides verändert die Arbeitswelt fundamental. Trotzdem haben viele Betriebe keine Zukunfts- und Weiterbildungsstrategie. Ein besorgniserregender Fakt, denn es geht auch um nicht weniger als um die Zukunft der Beschäftigten. Hier müssen Betriebsräte und Gewerkschaften Treiber einer positiven Entwicklung werden. Deshalb muss der Betriebsrat in strategischen Fragen auf Augenhöhe mit dem Unternehmen mitentscheiden.

Beispiele/Links:

  • wirtschaftliche Mitbestimmung §§ 92a, 112, 113, 113a
  • Weiterbildung § 97
  • Personalbemessung und -planung § 92
  • Datenschutz/Schutz der Persönlichkeitsrechte §§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 6a und b, 79a
Mitbestimmung bei Personalplanung und -bemessung

Mitbestimmung bei Personalplanung und -bemessung

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung sollen erheblich ausgeweitet werden. Hier soll es zukünftig ein echtes Mitbestimmungsrecht geben. Bei Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie bei der Gleichstellung ausländischer Beschäftigter sowie Eingliederung schwerbehinderter Menschen unabhängig von der Größe des Unternehmens.

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Echte Mitbestimmung bei Beschäftigungssicherung

Echte Mitbestimmung bei Beschäftigungssicherung

Bereits nach geltender Rechtslage kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Beschäftigungssicherung machen. Das geltende Gesetz nennt auch Beispiele, welche Maßnahmen dies sein können. Der Gesetzesentwurf greift diesen Katalog auf und ändert den Fokus hin zu mehr Beschäftigtenschutz der bereits vorhandenen Belegschaft. Über die Umsetzung der Vorschläge soll im Streitfall die Einigungsstelle entscheiden.

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Fragen und Feststellungen skeptischer Menschen

Fragen und Feststellungen skeptischer Menschen

1. Brauchen wir in der Situation in der heutigen Zeit nun auch noch eine umfangreiche Novellierung des Betriebsverfassungsrechts? Haben wir mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der Transformation der Wirtschaft, Umweltzerstörung und der anhaltenden Corona-Epidemie nicht schon genug Konflikte und Probleme? Die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten in den Betrieben klappt doch eigentlich sehr gut. Darüber hinaus werden die vorhandenen Rechte heute von den Betriebsräten oft gar nicht genutzt.

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Warum der Betriebsrat mehr Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten benötigt

Warum der Betriebsrat mehr Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten benötigt

De lege lata existieren für den Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte. Über den Wirtschaftsausschuss bestehen in Unternehmen mit regelmäßig über 100 Beschäftigten Beratungs- und Unterrichtungsrechte (§ 106 Abs. 1 S. 2 BetrVG – aktuelle Fassung). Inhaltliche Forderungen sind zwar nicht erzwingbar …

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Nur mit starken Betriebsratsrechten? Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt

Nur mit starken Betriebsratsrechten? Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt

Geht es um die Kern-Herausforderung von Digitalisierung und neuen Technologien in der Arbeitswelt wird Arbeitsschutz nur selten zuerst genannt. Doch dass die neuen und neuartigen Arbeitsmittel mit neuen Gefährdungslagen für die Gesundheit der Beschäftigten einher gehen, liegt auf der Hand – Überwachung, Entgrenzung und Intensivierung sind die Stichworte. Dem Arbeitsschutz wird deshalb eine zentrale Aufgabe zukommen, zu einer humanen Arbeitswelt der Zukunft beizutragen.

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