Out of the box?

Out of the box?

Es stößt auf Interesse und Neugier, wenn man einen Beitrag liest, der gleich zu Beginn kritisiert, dass der Reformentwurf

– nur die Grundkonzeption der bisherigen 102-jährigen Betriebsverfassung fortschreibt,
– damit an der „gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit“ vorbeigeht, weil er keinen „gänzlich neuen Regelungsrahmen“ schafft

und der fordert, das bestehende Beteiligungssystem u.a. um Elemente der „direkten Partizipation der Arbeitnehmer“ zu ergänzen .

Vorschläge zum Konzernbetriebsrat

Vorschläge zum Konzernbetriebsrat

1. Die Voraussetzungen der Errichtung eines Konzernbetriebsrats regelt § 54 BetrVG (aktuelle Fassung). Das Bundesarbeitsgericht (im Folgenden: BAG) legt § 54 BetrVG (aktuelle Fassung) so aus, dass ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden kann, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder eine Teilkonzernspitze im Inland besteht. Weder das Ergebnis noch seine Begründung vermögen zu überzeugen …

Warum der Betriebsrat mehr Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten benötigt

Warum der Betriebsrat mehr Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten benötigt

De lege lata existieren für den Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte. Über den Wirtschaftsausschuss bestehen in Unternehmen mit regelmäßig über 100 Beschäftigten Beratungs- und Unterrichtungsrechte (§ 106 Abs. 1 S. 2 BetrVG – aktuelle Fassung). Inhaltliche Forderungen sind zwar nicht erzwingbar …

Nur mit starken Betriebsratsrechten? Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt

Nur mit starken Betriebsratsrechten? Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt

Geht es um die Kern-Herausforderung von Digitalisierung und neuen Technologien in der Arbeitswelt wird Arbeitsschutz nur selten zuerst genannt. Doch dass die neuen und neuartigen Arbeitsmittel mit neuen Gefährdungslagen für die Gesundheit der Beschäftigten einher gehen, liegt auf der Hand – Überwachung, Entgrenzung und Intensivierung sind die Stichworte. Dem Arbeitsschutz wird deshalb eine zentrale Aufgabe zukommen, zu einer humanen Arbeitswelt der Zukunft beizutragen.