
Betriebsrat überwacht Einhaltung des Umweltschutzes
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, über die Einhaltung gewisser Rechtsvorschriften zu wachen. Hierunter sollen zukünftig auch die Vorschriften des Umweltschutzes fallen.
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, über die Einhaltung gewisser Rechtsvorschriften zu wachen. Hierunter sollen zukünftig auch die Vorschriften des Umweltschutzes fallen.
Entsprechend der herausragenden Bedeutung des Umweltschutzes nicht nur insgesamt, sondern auch in den jeweiligen Betrieben, soll es in Zukunft in größeren Betrieben Umweltausschüsse geben.
Der Klimaschutz ist die dringendste und schwierigste Herausforderung unserer Zeit. Soll die Sicherung der Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen gelingen, müssen die Betriebsräte zentral eingebunden werden. Der Gesetzentwurf fordert daher ein echtes Mitbestimmungsrecht.
Personenbezogene Daten sind in Zeiten der Digitalisierung bislang ungeahnten Gefahren ausgesetzt. Dies gilt auch für die Daten von Beschäftigten. Der Gesetzentwurf fordert daher ein echtes Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Bestellung und Abberufung von Datenschutzbeauftragten soll er mitbestimmen.
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung sollen erheblich ausgeweitet werden. Hier soll es zukünftig ein echtes Mitbestimmungsrecht geben. Bei Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie bei der Gleichstellung ausländischer Beschäftigter sowie Eingliederung schwerbehinderter Menschen unabhängig von der Größe des Unternehmens.
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