
Zwischenbilanz zum Ausbau der Mitbestimmung
Zu den Defiziten des gegenwärtigen Mitbestimmungsrechts und den daraus folgenden Ausbauforderungen hat sich eine rege, teilweise sehr konkrete Diskussion entwickelt.
Zu den Defiziten des gegenwärtigen Mitbestimmungsrechts und den daraus folgenden Ausbauforderungen hat sich eine rege, teilweise sehr konkrete Diskussion entwickelt.
Der Vorstand der ZF AG hat Ende Juli, in einem für die Betriebsräte nicht für möglich gehaltenen Vorgehen, die im Betriebsverfassungsgesetz vorgeschriebene, vertrauensvolle Zusammenarbeit aus unserer Sicht in Frage gestellt. Die IG Metall und die Betriebsräte kündigen Widerstand an!
Die letzte grundlegende Reform der betrieblichen Mitbestimmung – das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 – ist über 50 Jahre her. Die Rahmenbedingungen für Betriebsräte haben sich seitdem fundamental verändert. Die Teilnehmenden der Mitbestimmungskonferenz am 29. August 2023 in Hannover beschließen folgende Resolution:
Das Thema Integration hat bei zu wenigen Betriebsräten einen angemessenen Stellenwert. Ein echtes Mitbestimmungsrecht könnte dies ändern.
Heute konstituiert sich der Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zum Thema Vielfalt im Betrieb haben auch der DGB und seine Einzelgewerkschaften konkrete Vorstellungen.
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