Zwei historische „Kommentare“ zum Gesetzentwurf
Viele Forderungen des Entwurfs sind deutlich älter als dieser. Dies belegen Zitate von zwei großen Arbeitsrechtsgelehrten aus alter Zeit.
Viele Forderungen des Entwurfs sind deutlich älter als dieser. Dies belegen Zitate von zwei großen Arbeitsrechtsgelehrten aus alter Zeit.
Auch im Jahr 2022 kann von Gleichstellung aller im und für den Betrieb Beschäftigten noch nicht wirklich die Rede sein. Zwar gibt es positive Entwicklungen beim Entgelt und bei Karrierechancen – allerdings eher im „Schneckentempo“. Deshalb sollten die Organisationsvorschriften im BetrVG und die Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte bis hin zu Mitbestimmungsrechten deutlich verbessert werden.
Neueste Kommentare