Einführung mobiler Arbeit nur mit Beteiligung des Betriebsrats
Wenn es darum geht, wie mobile Arbeit konkret gestaltet wird, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Bei der Frage, ob Beschäftigte überhaupt mobil arbeiten dürfen, bleibt der Betriebsrat hingegen außen vor. Der Gesetzentwurf will dies ändern. Aus guten Gründen.
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