Der Klimaschutz ist die dringendste und schwierigste Herausforderung unserer Zeit. Soll die Sicherung der Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen gelingen, müssen die Betriebsräte zentral eingebunden werden. Der Gesetzentwurf fordert daher ein echtes Mitbestimmungsrecht.

von Dr. Till Bender

Die Klimaziele sind nur zu erreichen, wenn Unternehmen insbesondere des produzierenden Gewerbes sich massiv umstellen. Dafür müssen die Belegschaften mitziehen. Dies wiederum werden sie nur tun, wenn ihre Bedürfnisse hinreichend berücksichtigt werden und die unausweichlichen Maßnahmen sozial abgefedert sind.

 

Vor diesem Hintergrund kommt Betriebsräten eine zentrale Rolle im Unternehmen zu. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort und die Bedürfnisse der Belegschaft. Sie wissen am besten, was möglich ist. Der Gesetzentwurf räumt ihnen daher ein echtes Mitbestimmungsrecht für Maßnahmen ein, die geeignet sind, dem Umwelt- und Klimaschutz zu dienen (§ 87 Abs. 1 Nr. 15 BetrVG-E).