1. Die Voraussetzungen der Errichtung eines Konzernbetriebsrats regelt § 54 BetrVG (aktuelle Fassung). Das Bundesarbeitsgericht (im Folgenden: BAG) legt § 54 BetrVG (aktuelle Fassung) so aus, dass ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden kann, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder eine Teilkonzernspitze im Inland besteht. Weder das Ergebnis noch seine Begründung vermögen zu überzeugen …
Betriebsverfassungsgesetz
Warum der Betriebsrat mehr Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten benötigt
De lege lata existieren für den Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte. Über den Wirtschaftsausschuss bestehen in Unternehmen mit regelmäßig über 100 Beschäftigten Beratungs- und Unterrichtungsrechte (§ 106 Abs. 1 S. 2 BetrVG – aktuelle Fassung). Inhaltliche Forderungen sind zwar nicht erzwingbar …
Nur mit starken Betriebsratsrechten? Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt
Geht es um die Kern-Herausforderung von Digitalisierung und neuen Technologien in der Arbeitswelt wird Arbeitsschutz nur selten zuerst genannt. Doch dass die neuen und neuartigen Arbeitsmittel mit neuen Gefährdungslagen für die Gesundheit der Beschäftigten einher gehen, liegt auf der Hand – Überwachung, Entgrenzung und Intensivierung sind die Stichworte. Dem Arbeitsschutz wird deshalb eine zentrale Aufgabe zukommen, zu einer humanen Arbeitswelt der Zukunft beizutragen.