Der Vorschlag des DGB gibt Betriebsräten Werkzeuge für den betrieblichen Umweltschutz in die Hand, um zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln. Denn die vorhandenen Werkzeuge reichen nicht aus.
Nachhaltiges Wirtschaften
Der Schutz unserer Umwelt und nachhaltige Produktionsweisen haben heute einen herausragenden Stellenwert – gesellschaftlich und selbstverständlich auch in jedem Betrieb. Die Abwendung einer Umweltkatastrophe ist eine entscheidende Zukunftsfrage für die Menschheit. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht auf diesem Handlungsfeld bisher allerdings nur Beteiligungsrechte unterhalb der Mitbestimmung für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss in §§ 80 Abs. 1 Nr. 9, 89 und 106 Abs. 2 Nr. 5a vor. Dies wird dem Engagement und den Möglichkeiten von Betriebsräten nicht gerecht. Deshalb schlägt der Entwurf ein Mitbestimmungsrecht für Maßnahmen vor, die geeignet sind, dem Umwelt- und Klimaschutz zu dienen.
Beispiele/Links:
Betriebsrat überwacht Einhaltung des Umweltschutzes
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, über die Einhaltung gewisser Rechtsvorschriften zu wachen. Hierunter sollen zukünftig auch die Vorschriften des Umweltschutzes fallen.
Einrichtung eines Umweltausschusses
Entsprechend der herausragenden Bedeutung des Umweltschutzes nicht nur insgesamt, sondern auch in den jeweiligen Betrieben, soll es in Zukunft in größeren Betrieben Umweltausschüsse geben.
Klimaschutz: Echtes Mitbestimmungsrecht notwendig
Der Klimaschutz ist die dringendste und schwierigste Herausforderung unserer Zeit. Soll die Sicherung der Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen gelingen, müssen die Betriebsräte zentral eingebunden werden. Der Gesetzentwurf fordert daher ein echtes Mitbestimmungsrecht.