Am Freitag, den 22. März 2024, wird der Deutsche Bundestag kurzfristig über ein Gesetz debattieren, dass die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern regeln soll. Das Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen, nachdem ein Urteil des Bundesgerichtshof zur Betriebsratsvergütung im letzten Jahr für große Verunsicherung gesorgt hatte. Diese dürfte nun bald der Vergangenheit angehören.

 

Das Betriebsverfassungsgesetz verbietet es, Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit zu benachteiligen oder zu begünstigen. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Außerdem darf ihr Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer*innen mit betriebsüblicher Entwicklung.

 

Gesetzentwurf soll Rechtsklarheit schaffen

 

Wie das konkret zu bemessen ist, ist in der Praxis oft schwierig. Zusätzliche Irritationen gab es, als der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Januar 2023 entschied, dass der Straftatbestand der Untreue erfüllt sein kann, wenn der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt. Seither haben viele Arbeitgeber Betriebsratsmitgliedern prophylaktisch die Gehälter gekürzt. Es ist eine Vielzahl von Verfahren anhängig, in denen Betriebsratsmitglieder gegen diese Lohnkürzung klagen.

 

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der für Rechtsklarheit sorgen soll:

„Um negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung insgesamt auszuschließen, sind klarstellende gesetzliche Maßnahmen notwendig, ohne dabei die Möglichkeit der Aufklärung und Ahndung von Verstößen gegen das Begünstigungsverbot einzuschränken“

 

Betriebsratsvergütung nun bald geklärt

 

Dier Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf bereits im November letzten Jahres auf den Weg gebracht, nun soll er kurzfristig beraten werden. Der Bundesrat hat bereits mitgeteilt, keine Einwände zu erheben.

 

Die Beratung ist für Freitag, den 22. März, 9 Uhr angesetzt und wird live übertragen.

 

Nach der Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass hier keine erheblichen Änderungen mehr erfolgen und der Gesetzentwurf insgesamt zügig verabschiedet wird.

 

Im Blog haben wir uns bereits mehrfach mit diesem Thema beschäftigt:

Transparenz bei der Betriebsratsvergütung

Betriebsratsvergütung: Eine Frage der Ehre?

Gesetzentwurf des DGB zur Betriebsratsvergütung