Wahlversammlungen – und warum man sie manchmal besser auslassen sollte
Nach dem Gesetzentwurf sollen Gewerkschaften das Recht bekommen, auch ohne Wahlversammlung durch das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand einsetzen zu lassen. Das erleichtert es der Belegschaft, einen Betriebsrat einzusetzen, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
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