Arbeitszeiterfassung und Initiativrecht des Betriebsrats
Bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht das auch ein Initiativrecht umfasst. Im Streitfall kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen und eine Betriebsvereinbarung durchsetzen.
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