von Dr. Thomas Klebe

Massiven Stellenabbau kündigen aktuell viele Firmen an. Obwohl die Auswirkungen für die Beschäftigten existenziell sind, haben Betriebsräte keine effektiven Mittel, dem etwas entgegenzusetzen. Der Gesetzentwurf des DGB fordert deswegen eine Ausweitung der Beteiligungsrechte bei der Strategie.

 

Die aktuellen Nachrichten aus der Wirtschaft überschlagen sich geradezu: Die Deutsche Bank will 3.500 Arbeitsplätze abbauen, bei Continental sollen es weltweit in der Autozulieferersparte über 7.000 sein, davon 40 % in Deutschland. ZF will bis 2030 ca. 12.000 Stellen kürzen, Bosch kündigt den Wegfall von 1.200 an. Miele will weltweit 2.700 Arbeitsplätze verlagern oder streichen.

 

Unternehmen überbieten sich beim Stellenabbau

 

Und besonders gravierend: Ford schließt nach einem unwürdigen Standortwettbewerb mit dem Werk in Valencia das in Saarlouis, das ebenso wie das Ende 2022 geschlossene Reifenwerk von Conti in Aachen profitabel war. Und Bayer, VW, SAP – es liest sich fast wie ein Wettbewerb. Wer macht die heftigsten Ankündigungen und erfreut die Anleger?

 

Nun ist es keineswegs so, als ob alle diese Abbaupläne unternehmerischer Willkür entsprungen wären. Dahinter stehen oft auch wirtschaftliche Probleme.

 

Aber richtig ist auch, dass nach Umfragen der IG Metall in ihrem Bereich ca. 50 % der Betriebe keine Zukunftsstrategie haben, keine Strategie, die die Wirtschaftlichkeit und die Arbeitsplätze sichert. Und das in Zeiten von Digitalisierung und ökologischer Transformation! Zu oft spielen dann die Interessen der Beschäftigten keine wirkliche Rolle. Ein Sozialplan soll es dann richten, aber die Arbeitsplätze sind weg: Für Viele eine bittere Gegenwart und Zukunft.

 

Ist das angemessen und fair in einer demokratischen Gesellschaft?

 

Mehr Mitbestimmung bei der Strategie erforderlich

 

Der DGB-Entwurf sagt dazu: Nein. Die Interessen der Beschäftigten müssen über ihre Betriebsräte mehr Gewicht in strategischen Fragen bekommen. Deshalb sieht der Entwurf bessere Mitbestimmungsrechte vor:

  • Bei der Beschäftigungssicherung (§ 92a),
  • bei der Personalplanung und –bemessung (§ 92),
  • mit der Erzwingbarkeit auch des Interessenausgleichs (§ 112),
  • mit einem umfassenden Initiativrecht bei der betrieblichen Weiterbildung (§ 97).

 

Klar ist aber auch, dass die Arbeitgeber gerade an dieser Stelle den „Herr im Haus“-Standpunkt eisern verteidigen werden. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Fragen ist für sie immer noch ein Tabu-Thema, da hört die Demokratisierung auf. Bewegung kann es aber geben, wenn es hierfür eine gesellschaftliche Stimmung gibt.

 

Und nicht vergessen: Eigentum verpflichtet, wie das Grundgesetz formuliert.