Die aktuelle Situation in den Betrieben ist für Management und Betriebsräte schwierig. Zum Teil wollen die Unternehmen darauf mit massivem Personalabbau reagieren, wie z.B. VW, ZF, Conti und andere. Von Prof. Dr. Thomas Klebe Hier sind Betriebsräte und Gewerkschaften...
Demokratie im Betrieb
Der gesellschaftlichen Demokratie muss endlich auch eine Stärkung der industriellen folgen. Beschäftigte sind mündige Bürger, die ihre Eigenverantwortlichkeit und ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht am Betriebseingang bzw. mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags vollständig abgeben sollten. Deshalb sollen sie nach dem Entwurf z.B. eine Stunde pro Woche von ihrer Arbeit freigestellt werden (Demokratiezeit), um ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen und ihre betriebliche Situation zu erörtern. Gleichzeitig ist es wichtig, dass ihre Möglichkeiten, sich an betrieblichen Prozessen zu beteiligen und Einfluss zu nehmen, wie auch ihr Recht auf Meinungsäußerung gestärkt werden.
Beispiele/Links:
Darf der Betriebsrat zur Europawahl aufrufen?
Bei der Europawahl am 9. Juni geht es auch für die Beschäftigten um viel. Europa prägt unseren Alltag mehr, als viele denken und besonders im Bereich des Arbeitsrechts kommen viele Entscheidungen inzwischen aus Europa. Oft zum Vorteil der Beschäftigten. Verständlich, dass ein Betriebsrat die Belegschaft dazu ermutigen möchte, zur Wahl zu gehen. Aber darf er das?
Demokratiezeit: Brauchen wir das?
Der Reformentwurf des DGB zum BetrVG sieht an mehreren Stellen die Stärkung der innerbetrieblichen Demokratie vor. Die Schaffung einer Demokratiezeit ist ein Teil davon.
Mitbestimmung bei der Strategie?!
Massiven Abbau von Arbeitsplätzen kündigen aktuell viele Firmen an. Obwohl die Auswirkungen für die Beschäftigten existenziell sind, haben Betriebsräte keine effektiven Mittel, dem etwas entgegenzusetzen. Der Gesetzentwurf des DGB fordert deswegen eine Ausweitung der Beteiligungsrechte bei der strategischen Ausrichtung.
Resolution: Reform und Stärkung der Mitbestimmung jetzt!
Die letzte grundlegende Reform der betrieblichen Mitbestimmung – das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 – ist über 50 Jahre her. Die Rahmenbedingungen für Betriebsräte haben sich seitdem fundamental verändert. Die IG Metall fordert daher eine grundlegende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und eine Stärkung der Mitbestimmung auf allen Ebenen!
Reform und Stärkung der Mitbestimmung
Die letzte grundlegende Reform der betrieblichen Mitbestimmung – das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 – ist über 50 Jahre her. Die Rahmenbedingungen für Betriebsräte haben sich seitdem fundamental verändert. Die Teilnehmenden der Mitbestimmungskonferenz am 29. August 2023 in Hannover beschließen folgende Resolution:
Virtuelle Betriebsversammlung – Verschiedene Meinungen und alle haben sie Recht
Virtuell oder in Präsenz? An dieser Frage scheiden sich seit Beginn der Corona-Pandemie die Geister, nicht nur beim Thema Betriebsversammlung. Der Reformvorschlag des DGB zum Betriebsverfassungsgesetz verbindet das Beste aus beiden Welten.
Oberste Priorität: Mehr Betriebsräte!
Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten werden durch Betriebsräte vertreten. Deshalb muss es leichter werden, sie zu gründen. Der DGB Entwurf macht hierzu Vorschläge.
Zwei historische „Kommentare“ zum Gesetzentwurf
Viele Forderungen des Entwurfs sind deutlich älter als dieser. Dies belegen Zitate von zwei großen Arbeitsrechtsgelehrten aus alter Zeit.
Zurück in die Zukunft
In die Weimarer Reichsverfassung hatten Betriebsräte Verfassungsrang. Vielleicht ist es an der Zeit, dies als Anregung zu verstehen und das Grundgesetz entsprechend zu ergänzen.
Demokratie, Zeit und Gleichstellung
Mitbestimmung hilft, strukturelle Ungleichheiten abzubauen. Doch es gibt Faktoren, die dazu führen, dass Frauen Mitbestimmung nicht gleichermaßen wahrnehmen. Nun gibt es einen interessanten Vorschlag, der helfen könnte, diese Ungleichheit zu beseitigen.
Out of the box?
Es stößt auf Interesse und Neugier, wenn man einen Beitrag liest, der gleich zu Beginn kritisiert, dass der Reformentwurf
– nur die Grundkonzeption der bisherigen 102-jährigen Betriebsverfassung fortschreibt,
– damit an der „gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit“ vorbeigeht, weil er keinen „gänzlich neuen Regelungsrahmen“ schafft
und der fordert, das bestehende Beteiligungssystem u.a. um Elemente der „direkten Partizipation der Arbeitnehmer“ zu ergänzen .