Der Gesetzentwurf zur Betriebsratsvergütung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/9469) war am 22.4.2024 Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.
Von Micha Heilmann, dka Rechtsanwälte Fachanwälte Berlin
Alle Sachverständigen, incl. Deutschen Gewerkschaftsbund DGB und IG Metall haben den Gesetzentwurf begrüßt. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber – BDA – bejahte die Notwendigkeit der Klarstellungen, die der Gesetzentwurf vorsieht. Die Sachverständigen legten in ihren Stellungnahmen die Notwendigkeit einer klareren Regelung der Betriebsratsvergütung dar.
Der Betriebsratsvorsitzende Achim Dietrich von ZF in Friedrichshafen schildere eindrücklich, die Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Betriebsratsvergütung in der Praxis. Diese sei von Unternehmensleitungen und Rechtsanwälten gegen die Betriebsräte und die Mitbestimmung instrumentalisiert wurden. Um dem entgegenzuwirken sei die Gesetzesänderung dringend notwendig.
Unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen, ob darüber hinaus noch weitere Änderungen notwendig seien. Kritisiert wurde in verschiedenen Stellungnahmen, dass die Berücksichtigung von während der Betriebsratstätigkeit erworbenen Kenntnissen, Qualifikationen und Fähigkeiten nur in der Gesetzesbegründung genannt worden ist. Besser wäre es, dies ausdrücklich in den Gesetzestext aufzunehmen. Begründungen müssen von Gerichten nicht zwingend beachtet werden.
Weiterhin wurde bemängelt, dass die Regelungen im Gesetzentwurf zur Bestimmung der Vergleichsgruppe und zur betriebsüblichen Karriere nicht ausreichend seien.
Nach der Anhörung kann nun zügig mit der Verabschiedung des Gesetzes gerechnet werden.
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