Und sie bewegt sich doch? Am 9. Mai hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Kommission beauftragt, bis Anfang Juli Vorschläge für die Regelung der Betriebsratsvergütung zu machen. Nach der BGH-Entscheidung vom Januar sei die betriebliche Praxis verunsichert.
von Dr. Thomas Klebe
Wie wahr! Endlich!
Eine Kommission ist noch kein Ergebnis, aber es bleibt die Hoffnung, dass die Vorschriften im BetrVG, die ca. 100 bzw. 50 Jahre alt sind, endlich für die Gegenwart tauglich gemacht und Betriebsratsmitglieder nicht länger benachteiligt werden.
Es ist höchste Zeit, dass sie, wie alle Beschäftigten, nach ihren Fähigkeiten und der wahrgenommenen Tätigkeit bewertet und eingruppiert werden.
Eine Ausweitung, eine völlige Neuentwicklung soll, so das Arbeitsministerium, nicht Gegenstand des Auftrags sein. Das ist aus meiner Sicht auch nicht erforderlich.
Kommission zur Betriebsratsvergütung ist hochrangig besetzt
37 Absatz 4 BetrVG war nach dem Willen des Gesetzgebers schon immer eine Untergrenze, die vor Benachteiligung schützen sollte.
Und Ehrenamtsprinzip sollte bedeuten: Keine Vorteile, keine Nachteile wegen der Betriebsratstätigkeit, also die oben beschriebene Eingruppierung.
Die Kommission wird geleitet vom Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Weitere Mitglieder sind die frühere Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt und der Juraprofessor Gregor Thüsing – eine wirklich illustere und kompetente Zusammensetzung.
Es wäre dringend nötig, dass hier (gerade auch für Freigestellte) eine gerechte Regelung gefunden wird.
Ich hoffe nur, es wird nicht vergessen, dass nicht alle in Industriebetrieben arbeiten und/oder mit einem Tarifvertrag ausgestattet sind!
Viele kleinere Betriebe haben keine Linie in der Vergütung oder haben auch nicht vergleichbare Arbeitsplätze (der Phantasie und Auslegungsweite sind oft keine Grenzen gesetzt – ohne TV). Da wird es auch für den BR schwierig Argumente zu finden.
Mehr Tarifbindung wünschenswert, aber das ist ein anderes Thema.
Eine Reform kann sinnvoll sein, aber es kommt auf das Ergebnis an. Bei den Beteiligten habe ich meine Zweifel, aber man wird sehen.
Wichtig wäre dass berücksichtigt wird, dass auch Weiterbildung und Qualifikation in betriebsüblichen Tätigkeiten berücksichtigt werden, auch wenn einzelne BR-Mitgliedern ein Einsatz darin z.B. aus politischen Gründen verwehrt wurde.
Auch darf hier keine Konstruktion erfolgen, die nur in tarifgebundenen Unternehmen vorteilhaft ist. (Der Kollege aus Niederbayern hat Recht.)
In beiden Fällen darf man Betriebsräte nicht für das negative Verhalten der Arbeitgeberin quasi bestrafen.
Hoffentlich werden in der Reform die Mittel der Digitalisierung auch Betriebsräten endlich zugänglich gemacht. Hier muss der Stand der Technik entscheiden, nicht die Betriebsüblichkeit (kann ja sehr abweichen).
Auch könnte man einmal über eine allgemeine Informationspflicht des Betriebsrats der Belegschaft gegenüber nachdenken, dann hätten auch digitale Betriebsversammlungen als Notbehelf eine Rechtsgrundlage.
In den Vorschlag in §3 (1) Nr. 7 und Nr.8 genannte zusätzliche Vertretungen sollten rechtlich Betriebsräten im Rahmen ihrer Aufgaben gleichgestellt werden. Dazu sollten mindestens Aus- und Weiterbildung, Entgelt, Kündigungsschutz zählen. Weiterhin im Rahmen ihrer Aufgaben auch Betriebsbegehungen, Zuständigkeit für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sprechzeiten mit Arbeitnehmern, Freistellung.
Im Grund gibt ja das BetrVG eine Regelung schon vor. Die Umsetzung ist aber aus heutiger Sicht nicht mehr möglich. Grade freigestellte BR sind da alleingelassen. Das ein BR ein managergehalt kommt, halte ich auch für übertrieben. Aber wenn ich sehe was ich alles können und wissen soll, dann frage ich mich schon ob das mit meinem Entgelt noch vereinbar ist. Eine Bezahlung die sich am HR Bereich orientiert, halte ich für einen denkbaren Weg.
Grundsätzlich sollte auch mal geregelt werden, dass das BR-Amt kein Ehrenamt, sondern als Arbeit anerkannt wird. Eine Bezahlung eines freigestellten BR-Mitglieder mit einem Managergehalt finde ich völlig falsch. Dann lassen sich viele als BR wählen, nur um das entsprechende Gehalt zu erhalten.
Es kann und darf aber auch nicht sein, dass BR-Mitglieder in kleineren Firmen keine Gehaltsanpassungen mehr erhalten.
Leider verursachen solche BR-Mitglieder durch die übertriebenen Gehälter, wie die von VW die negative Stimmung. Ich muss mich meinen Kollegen gegenüber verteidigen.
Eigentlich ist das ganze in meinen Augen geregelt. Keine Benachteiligung gegenüber einem “normalen” Arbeitnehmer.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen halte ich für ausreichend. Es gibt nur wenige Branchen (Automobilindustrie, Montanindustrie, Energieversorgung) wo die Betriebsratsvergütungen für freigestellte Mitglieder aus dem Ruder laufen bzw. gelaufen sind. Die Personalräte sind wesentlich klarer aufgestellt. Nur eine Stelle – und die damit verbundene Vergütung – die man durch vorhandene Qualifikation und in einem Stellenauswahlverfahren bekleiden könnte, führt zu entsprechender Eingruppierung. Fiktive Nachzeichnungen wie im BetrVG ermöglichen immer wieder die individuelle Erhöhung der Gehälter von freigestellten am Betriebsrat vorbei. Denn die fiktive Nachzeichnung und damit verbundene Vergütung unterliegt nicht der Mitbestimmung.
Ich halte eine grundsätzliche Regelung für sinnvoll. Den Nachweis der Vergleichbarkeit bei der Berufsentwicklung bei langjähriger BR-Arbeit (Beginn der Betriebsratsarbeit) zu erbringen, gestaltet sich vor Gerichten als äußerst schwierig. Die Weiterbildung der Betriebsräte müsste genauso berücksichtigt werden wie die Qualität der BR-Arbeit (Verhandlungen, Vertretung vor Arbeitsgerichten, Beratung von Kolleg*innen, Organisation und Durchführung vorn Betriebsversammlung etc.).
Ich bin sehr wohl der Auffassung, dass Betriebsratsvorsitzende sehr großer Unternehmen (ich gehöre nicht dazu), die oftmals auch den GBR- und KBR-Vorsitz innehaben, Gehälter auf Managerniveau bekommen sollten. Allein schon, um eine gewisse der gesetzlich verankerten Augenhöhe mit millionenverdienenden Vorstandsvorsitzenden herzustellen.
Ein Entgelt, dass den Zugewinn an wissen und Erfahrung abbildet, sowie die Gehälter des ständigen Ansprechpartners, sollten zwingend berücksichtigt werden. Dies ist notwendig um auf Augenhöhe agieren zu können. Eine faktische Karriere ist für Freigestellte nicht möglich, findet aber bei der Leistung des Individuums statt. Pauschale Regelungen sind schwer auf verschiedene Grundqualifizierung und persönliche Weiterentwicklung anwendbar.
Von uns Betriebsräten wird erwartet, dass wir die kaufmännische und personalwirtschaftliche Welt verstehen. Diese sind Voraussetzung, um dem betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch, bei all unseren Überlegung auch das Unternehmen im Blick zu behalten, gerecht zu werden. Das bedeutet für mich, dass wir uns in Richtung Niveau der Geschäftsführung entwickeln und auf Augenhöhe mit dem Management agieren müssen. Daraus entsteht für mich der Anspruch gehaltlich in Richtung Managementvergütung entwickelt zu werden.
Ein Beispiel aus dem wahren Leben zu möglichen Auswirkungen für freigestellte BR- Mitglieder.
Trotz langjähriger BR-Tätigkeit erfährt man eine betriebliche Weiterentwicklung, u.a. wegen erfolgter persönlicher Fortbildung im erlernten Beruf, verbunden mit einer höheren Entlohnung auf dem Niveau vergleichbarer Mitarbeiter sowie gemäß geltendem Tarif.
Nach einigen Jahren erfolgt der Wechsel in die Freistellung zu unveränderten Konditionen hinsichtlich der Eingruppierung und Entlohnung.
Im Laufe der Zeit erhöht sich das Gehalt der zum Zeitpunkt der Freistellung vergleichbaren Mitarbeitenden, welches dem Freigestellten jedoch mit dem Hinweis des AG auf das BGH-Urteil verwehrt wird. Begründung, die Gruppe der Vergleichbaren wäre nicht diejenige zum Zeitpunkt der Freistellung, sondern die zu Beginn der BR-Tätigkeit. Aus Arbeitgeber Sicht müsste man den Freigestellten sogar heruntergruppieren, um sich nicht der Bevorteilung verdächtig zu machen.
Dies wäre aus meiner Sicht aber eine klare Benachteiligung.
Eine berufliche und finanzielle Entwicklung in der Zeit zwischen erstmaliger Wahl in den BR und einer möglichen späteren Freistellung muss bei der Vergütung von BR Mitgliedern Berücksichtigung finden.
Meine Forderungen an eine neue Regelung wäre:
– Betriesbsratsarbeit ist als Arbeit anzuerkennen und kein “bloßes” Ehrenamt
– Betriebsräte qualifizieren sich in besonderem Maße, um Ihre Aufgaben gemäß dem BetrVG wahrnehmen zu können.
Diese Aspekte müssen bei der Vergütung Berücksichtigung finden.
– Der Schritt von der Wahl in den BR hin zur Freistellung ist zu berücksichtigen
– Je größer die Unternehmen werden und freigestellte BRs Aufgaben auf Gesamt-, Konzern- und Europaebene ausüben, ist eine Anlehnung der Vergütung an die Führungsebene durchaus gerechtfertigt.
Meine Erfahrung als BR, der seit einem Jahr freigestellt ist – meine Firma hat keinen blassen Schimmer, wie mein Entgelt sich entwickeln soll, die Verhandlungen bzgl. der Vergleichspersonen gleichen einem Würfelspiel, und es dauert und es ist sowieso irgendwie komisch und lästig – und überhaupt bin ich als freigestellter BR sowieso überbezahlt.
Es sollte eine für alle nachvollziehbare Regelung geben, wie man vorgeht (wie viele Vergleichspersonen, ab wann… ich denke es gibt viele Personaler, die mit diesem Thema “schwimmen”), und eine verbindliche Regelung erstellt werden, dass Qualifikationen, die man sich als BR erwirbt, auch monetär anerkannt werden.
Managementgehälter in der Höhe wie bei VW halte ich für überzogen (dürfte aber wohl eher die absolute Ausnahme sein); allerdings halte ich eine Anlehnung an die Vergütung von Personalmanagern durchaus fair: das sind ja oft diejenigen, mit denen ich fast täglich am Tisch sitze.
Auch ein BR wird im Laufe der Zeit erfahrener und kompetenter, das kommt ja dem Betrieb zugute…
Ich lass mich jetzt erstmal überraschen was raus kommt.
Schön wäre es noch wenn zwei freigestellte Betriebsräte an dem Tisch Sitzen ( einer aus Tarifgebundenen unternehmen und einer aus einem ohne.
Nicht das Firmen ohne TV( wie meine ) in der Luft hängen bleiben.
BR Tätigkeit sollte meiner Meinung nach jedoch nicht als Arbeit anerkannt werden sondern Ehrenamt bleiben.
Grund: Mein Verständnis ist, das Arbeit nur im Direktionsrecht des Arbeitgebers geleistet werden kann und der BR ist diesem ja nicht unterstellt.
die Vergütung sollte auch nicht an andern Gruppen im Unternehmen ( z.b. HR ) oder an Vergleisgruppen gekoppelt werden.
z.B. PM verdient mehr als HR – Bandarbeiter Weniger
Auch sollte ein neues BR Mitglied nicht gleich angepasst werden sondern mit der Zeit langsam.
Es sollte auch stark unterschieden werden zwischen Freigestellt (100%)und nicht oder teil freigestellt. Zweitere können ja immer noch ihrem eigentlichen Beruf nach gehen und somit dort auch “Kariere” machen. Es muss nur dafür gesorgt werden das die BR Tätigkeit nicht nachteilig ausgelegt wird, was leider oft genug passiert.
Es sollten Schulungen und Entwicklungen die während der Freistellung erworben werden honoriert werden, den BR Arbeit ist meistens nicht die Arbeit die ein BR-Mitglied gelernt hat und somit muss sich jeder in eine komplett neue Tätigkeit einarbeiten. Bei Bewertungen im Mitarbeitergespräch währen das dann die highperformer welche mehr tun als ihre Jobbeschreibung her gibt und somit auch meistens gefördert werden.
Managergehälter halte ich allerdings für übertrieben – vielleicht bei GBR/KBR Vorsitzenden die diese Tätigkeit länger betreiben könnte eine Annäherung vorstellbar sein.
Ich bin in einem Tarifunternehmen. Ich hätte aber gerne eine Bezahlung nach dem was ich leiste! Und zwar analytische Arbeit, Psychologische und Rechtsberatung, usw! Das entspricht freilich einer Eingruppierung auf Höhe einer Leitung.
Ich bin der Meinung, dass da dringend etwas getan werden muss, deshalb habe ich im letzten Jahr schon eine Petition gestartet, allerdings braucht dies 50.000Unterstützer im es in den Bundestag zu bringen.
Das Gesetz ist hoffnungslos veraltet und unsere Betriebsratsarbeit nicht mehr mit dieser von 1972 (Gesetz) zu vergleichen.
Bin auch in einem tarifgebundenen Unternehmen tätig, allerdings nutzt mir dies als BR/SBV reichlich wenig…ich diskutiere bestimmt schon 4Jahre wegen einer Gehaltserhöhung.
Was mir allerdings angeboten wurde ist meiner Meinung nach nicht meiner Entwicklung als BR/SBV gerecht. Leider werden ja die Schulungen/ Seminare nicht “anerkannt”, ganz zu schweigen von der persönlichen Entwicklung die man im Laufe der Zeit durchläuft.
Als Vollfreigestellte BR/SBV bist du mehr oder weniger auf verlorenem Posten.
Es muss definitiv kein Managergehalt sein, aber unser Ehrenamt sollte gewürdigt werden. Unser Entgelt zumindest den Personalmanager/Businesspartner angepasst werden, da wir ja auch mit diesen am Tisch sitzen und von uns verlangt wird über den Tellerrand zu schauen.
Ein sehr interessantes Thema und deshalb möchte ich mich auch daran beteiligen.
Aus meiner Sicht müsste es für Betriebsräte entsprechend ihrer Funktionen im Betriebsrat auch Regelungen in der Vergütung geben.
Die Betriebsräte setzen sich für die Interessen im Betrieb ein, verhandeln und erarbeiten Bedingungen, von denen in der Regel sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer profitieren.
Besonders die Vorsitzenden müssen die Königsdisziplin meistern. Sie eignen sich ein sehr breites Wissen an, führen ihre Gremien, in denen meist auch starke Charaktere agieren, ohne Weisungsbefugnis erfolgreich durch ihre Amtszeiten.
Sie schaffen es schwierige Verhandlung mit der Arbeitgeberseite zu führen, die Ansprüche der Belegschaft zu vertreten und unterschiedliche Strömungen in Betriebsrat zusammenzuführen.
In ihrer Amtszeit zeigen sie ihre Fähigkeiten und qualifizieren sich innerhalb kurzer Zeit für sehr anspruchsvolle Aufgaben.
Wenn man diese Fähigkeiten, diese Verantwortung und auch das Auftreten vor der gesamten Belegschaft (z.B. bei Betriebsversammlungen) bewerten würde, müsste man sie ähnlich der Manager-Gehältern vergüten.
Wenn nicht, wäre es eigentlich eine Benachteiligung für den Betriebsrat.
Aber soweit müsste man nicht mal gehen. Aus meiner Sicht könnte man es mit stufenweisen Funktionszulagen regeln.
Eine Regelung deshalb in Stufen, weil nicht jeder Betriebsrat die Funktion länger ausüben kann oder möchte, entsprechend sollten auch die Amtszeiten eine Rolle spielen.
Die Loyalität zum Arbeitgeber wäre durch entsprechendes Gehalt nicht käuflich, denn sowohl Betriebsrat als auch Mitarbeiter sollten Interesse haben dass die Bedingungen fair für Alle sind.
Zu den Ausnahmefällen in der Automobilindustrie möchte ich mich eigentlich nicht äußern, weil diese nicht die Regel sind. Aber trotzdem, auch da tragen die Arbeitnehmervertreter sehr hohe Verantwortungen.
Und entsprechend sollte es auch berücksichtigt werden.
ich danke Ihnen herzlich für Ihre bisherige Kommunikation und die Information bezüglich der Einrichtung der dreiköpfigen Kommission zur Betrachtung der Betriebsratsvergütung. Da dieses Thema mir persönlich sehr am Herzen liegt und ich überzeugt bin, dass die Zukunft der Betriebsräte von großer Bedeutung ist, bitte ich höflich darum, mich über die Fortschritte und Ergebnisse dieser Kommission auf dem Laufenden zu halten.
Es ist mir bewusst, dass die Gestaltung der Betriebsratsvergütung direkten Einfluss auf den Betriebsratsnachwuchs und somit auf die nachhaltige Entwicklung unserer Arbeitslandschaft haben kann. Die Möglichkeit, Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich zu schaffen, könnte erheblich dazu beitragen, das Engagement für Betriebsratsarbeit zu fördern und somit auch den Betriebsratsnachwuchs zu unterstützen.
Ich würde es sehr schätzen, wenn ich über zukünftige Entwicklungen, Empfehlungen und Ergebnisse informiert werden könnte. Ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit sind für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land von großer Bedeutung.