Viele Forderungen des Gesetzentwurfs sind deutlich älter als dieser. Dies belegen Zitate von zwei großen Arbeitsrechtsgelehrten aus alter Zeit.

 

von Dr. Thomas Klebe

 

„…Damit ist für das Arbeitsrecht das Problem der menschlichen Freiheit gestellt, das wie kaum ein anderes Problem, tief in den Urelementen der menschlichen Seele verwurzelt ist….

 

Die Verwirklichung dieser Freiheit wird sich in Formen vollziehen, die auf sozialem Gebiet den Wandlungsprozeß wiederholen, der sich auf staatlichem Gebiet vollzogen hat, ….die Wirtschaftsuntertänigkeit in ein wirtschaftliches Bürgertum verwandeln.“

 

Hugo Sinzheimer, oft Vater des deutschen Arbeitsrechts genannt, in „Das Wesen des Arbeitsrechts“ (1927) zur erforderlichen Demokratisierung der Arbeitswelt durch Schaffung von Grundrechten/Bürgerrechten für die Beschäftigten im Arbeitsverhältnis.

 

Diese Absicht verfolgt der Entwurf zum Beispiel in den § 81 Abs. 5, § 82a oder § 80 Abs. 2 und 3.

 

„…Es spricht also viel dafür, dass dieser Komplex (ergänze: der Personalplanung) jetzt reif dafür ist, aus dem Mitwirkungs- in das Mitbestimmungssystem überführt zu werden….“

Dieses Ziel verfolgt der Entwurf in § 92.

 

„… ist es sinnvoll, nicht nur die Verbindlichkeit des Interessenausgleichs zu verstärken, sondern auch das Verfahren für den Interessenausgleich in eine Phase zu verlegen, die zeitlich weit vor den Verhandlungen über den Sozialplan liegt…“

Hierzu § 112 und § 92a des Entwurfs.

 

Beide Zitate stammen von Karl Fitting, dem berühmte Vater der modernen Betriebsverfassung, aus einem Referat 1986.