Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten

Die Aufgaben der Betriebsräte sind in den letzten Jahren zahlreicher und anspruchsvoller geworden. Deshalb müssen die Arbeitsgrundlagen der Gremien angepasst und verbessert werden, wie z.B. bei den Freistellungen und der Hinzuziehung von betrieblichen und externen Sachverständigen. Darüber hinaus werden die Betriebsratsmitglieder nach dem neuen Gesetz-Entwurf bei ihrer Tätigkeit besser geschützt, ihre Rechte werden leichter durchsetzbar und auch ihre Vergütung wird angemessen neu geregelt. Die Basis ihrer Arbeit, der Betrieb, wird verstetigt. Betriebsräte erlangen mehr Rechtssicherheit bei Umstrukturierungen.

Beispiele/Links:

  • Freistellungen § 38 Abs. 1, 1a
  • betriebliche und externe Sachverständige § 80 Abs. 2, 4
  • besserer Schutz für BR-Mitglieder §§ 78a, 119
  • bessere Durchsetzung der BR-Rechte §§ 74 Abs. 2 – 4, 7, 77 Abs. 4
  • Verstetigung des Betriebs §§ 1, 3, 21 a, b

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